15.04.2015 13:19 Alter: 9 yrs

Bully Hilfe e.V. erhält Freistellungsbescheid

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Am 14.04.2015 erhielten wir nach eingehender wiederholter Prüfung durch das zuständige Finanzamt erneut wiederholt einen Freistellungsbescheid, in dem festgestellt wurde, das die Körperschaft Bully Hilfe e.V. von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist, weil wir AUSSCHLIEßLICH und UNMITTELBAR steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der $$ 51 ff. AO dienen!

Das bedeutet: Nach eingehender Prüfung bescheinigt das Finanzamt das bei Bully Hilfe e.V. alles 100% richtig läuft. Alle Einnahmen und Ausgaben sind lt. Finanzamt unserer Satzung nach begründet und einwandfrei nachvollziehbar.

Wir sind somit als gemeinnützige Körperschaft offiziell anekannt und damit lt. Bescheid auch berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge mit Vordruck nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.