18.03.2022 11:23 Alter: 2 yrs

Freistellungsbescheid

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Am 16.03.2022 erhielten wir nach eingehender Prüfung durch das zuständige Finanzamt wiederholt einen Freistellungsbescheid, in dem festgestellt wurde, das die Körperschaft Aktion Bully e.V. von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der $$ 51 ff. AO dienen!

Das bedeutet: Nach eingehender Prüfung bescheinigt das Finanzamt das bei Aktion Bully e.V. alles 100% richtig läuft. Alle Einnahmen und Ausgaben sind lt. Finanzamt unserer Satzung nach begründet und einwandfrei nachvollziehbar.

Wir sind somit als gemeinnützige Körperschaft offiziell anekannt und damit lt. Bescheid auch weiterhin berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge mit Vordruck nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.