02.10.2015 20:08 Alter: 8 yrs

Regeln für Hilfeleistung nach § 2 unserer Satzung

In der Vorstandssitzung von Bully Hilfe e.V. vom 02.10.2015, bei der alle Vorstände vollzählig anwesend waren, wurden u.a. die Regeln für Hilfeleistungen nach § 2 unserer Satzung neu gefasst.

  • Bully Hilfe e.V. kann ab sofort nur noch Hilfeanträge im Original bearbeiten. Übermittlungen per Fax oder Mail sind nicht gerichtsfest und werden nicht mehr akzeptiert bzw. bearbeitet.
  • Im Hilfeantrag muss der Grund für die Hilfe genau benannt sein. Der Halter muss den Antrag eigenhändig unterschreiben.
  • Zum Antrag beigefügte Rechnungen von Tierärzten, Tierkliniken etc. benötigen wir stets im Original zur Antragsbearbeitung.
  • Wir benötigen vom Halter der Franz. Bulldogge einmalig eine Kopie des Personalausweises, sofern dies uns nicht schon vorliegt.
  • Bully Hilfe e.V. benötigt einen aussagekräftigen Einkommensnachweis, sofern dieser uns nicht schon vorliegt.

Bully Hilfe e.V. leistet in Not geratenen Franz. Bulldoggen Hilfe nach § 2 unserer Satzung, öffentlich nachzulesen unter: www.bully-hilfe.de/satzung.

Dies geschieht ausschließlich satzungsgemäß, immer verantwortungsvoll im Umgang mit den Spenden und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Die Regeln wurden nicht beschlossen um unnötige Umstände zu generieren, sondern um nach außen, u.a. gegenüber den Behörden, unsere seriöses Handeln als gemeinnütziger Verein zu untermauern. Wir sind dafür da, um Hilfe zu leisten, denn in der Gemeinschaft sind wir stark!

Ralf Gember
1. Vorsitzender Bully Hilfe e.V.
www.bully-hilfe.de